Teilnahmebedingungen und Schießordnung zum Vogelschießen
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König und Königin kann werden:
- jedes Mitglied, wenn es verheiratet ist
- ledige Mitglieder, wenn sie das 21. Lebensjahr vollendet haben
- Prinz und Prinzessin kann jedes ledige Mitglied werden, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht älter als 21 Jahre ist
Die Beteiligung am Vogelschießen erfolgt nach den aufgeführten Regeln:
- Die Teilnehmer melden sich beim Aufsichtführenden und erkennen damit die Regeln an.
- Die Mitglieder der Beliebung können in der Schützentracht der Beliebung oder in "Zivil" am Vogelschießen teilnehmen.
- Am Vogelschießen kann teilnehmen, wer mindestens sechs Monate Mitglied der Rönner Beliebung ist.
- Exkönige, Exköniginnen und das Königspaar können erst nach sechs Jahren die bereits erworbene Würde wieder erreichen.
- Vom Königspaar wird erwartet, dass es im Rahmen seiner Möglichkeiten die Vertretung der Rönner Beliebung bei festlichen Anlässen anderer Gilden und Vereine übernimmt.
- Die Schüsse sind auf die angegebenen Zielpunkte abzugeben. Vorsätzliche Abweichungen von der Zielangaben werden mit € 10,00 geahndet.
Der Vorstand
